| | allgemeine Überlegungen | - Eine gütliche Einigung ist einer streitigen Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang allemal vorzuziehen. Das Sprichwort “Vor Gericht und auf hoher See sind sie in Gottes Hand” hat bis dato nichts von seiner Aktualität eingebüßt. - Manchmal ist eine kurzfristige Ungerechtigkeit billiger und leichter zu ertragen, als ein lang andauernder - mit viel Kosten, Mühen und Ärger verbundener - Streit. Fragen sie sich immer, nachdem sie mindestens eine Nacht darüber geschlafen haben, ob sich die Sache wirklich lohnt. Neben vielen anderen Überlegungen kann ihnen der Prozeßkostenrechner gute Anhaltswerte für ihre Entscheidung liefern.
| | Prozeßkostenrechner | | - Geben Sie in das Feld ”Streitwert“ den Betrag ein, um den prozessiert wird.
- Markieren Sie das Feld “-10%”, wenn Sie die Gebühren für die neuen Bundesländer berechnen wollen
- Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie das Feld ”Kläger hat Anwalt” und/oder ”Beklagter hat Anwalt”
- Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, markieren Sie das”mit Beweisaufnahme” und geben Sie die “geschätzten Kosten” hierfür ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten.
- Das Feld ”Berufung” markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen wollen.
- Wenn Sie die ab 1.1.2002 geltenden Gebühren berechnen wollen, markieren Sie das Feld ”ab 1.1.2002 (Euro)”. Sämtliche Ein- und Ausgaben sind dann in Euro.
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| unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung | | Der Angeklagte zu seinem Rechtsanwalt: "Wenn ich mit einem halben Jahr davonkomme, kriegen sie 50.000 Euro von mir." Nach dem Prozess meint der Anwalt: "Das war ein hartes Stück Arbeit, die wollten Sie doch glatt freisprechen." |
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